Vorsorgeplanung
für den Ernstfall

Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass Menschen ihr Urteilsvermögen verlieren und dann nicht mehr für sich entscheiden können. Damit in einem solchen Fall alle Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinn erledigt werden, empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Vorsorgeauftrag. Diesen erstellen wir zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen.

Wichtig beim persönlichen Vorsorgeauftrag ist es, eine Vertretungsperson zu finden, der Sie vollkommen vertrauen. Lässt sich ein Interessenskonflikt nicht ausschliessen, ist es ratsam, eine andere Vertretungsperson zu ernennen. Wenn Sie niemandem diese Aufgabe übertragen können, übernehmen wir für Sie gerne die Funktion der Vorsorgebeauftragten.

Wer sich für den Ernstfall mit einer Vorsorgeplanung absichert, kann Massnahmen und/oder Kosten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vermeiden.

Gerne erarbeiten wir bei der Vorsorgeplanung auch Ihre Patientenverfügung und sind Ihnen beim Aufsetzen Ihres Testaments behilflich. So können Sie sich sicher sein, dass im Ernstfall Ihre Wünsche und Anordnungen berücksichtigt werden.

Mit einem Testament und einem Willensvollstrecker sorgen Sie für eine korrekte und friedliche Erbteilung in Ihrem Sinn. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich:

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Wie können wir Ihren Alltag erleichtern? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

In einem persönlichen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf ab. Danach unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Offerte.

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